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Factoring-Finance

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Factoring-Zession

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage jeden Factorings ist die Zession der Debitorenforderungen, die dem Factoring-Kunden gegenüber seinen Abnehmern zustehen:

Zessionsinstrumente

  • Globalzession oder
  • Einzelzession

Abtretungsgegenstand

  • Grundsatz
    • Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Mit dem Erwerb der Debitorenforderungen erwirbt der Factor auch die Nebenrechte, vor allem jene die der Sicherung der Debitorenforderungen dienen
  • Ausnahme
    • Gewisse Kategorien von Forderungen können vom Factoring ausgenommen werden
    • Bei überwiegendem Ausschluss bestimmter Forderungskategorien liegt kein Factoring mehr vor
      • Vgl. hiezu ERNI RUDOLF, Factoring nach schweizerischem Recht, Zürich 1974, S. 36, und ZR 1988, Nr. 130, S. 310

Zedent

  • Factoringkunde

Zessionar

  • Factor

Rechtsgrund

  • Forderungskauf oder
  • Fiduziarische Zession

Form

  • Schriftform
    • Die Zession bedarf zur Gültigkeit der Schriftform (OR 165 Abs. 1)

Einreden und Einwendungen

  • Die Rechtsstellung des Debitorenschuldners kann und darf durch die Zession nicht verschlechtert werden
  • Der Debitorenschuldner kann dem Factor alle Einreden entgegenhalten.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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